TERMS AND CONDITIONS

1. Veranstalter 

Affection GmbH (nachfolgend „Veranstalter“)
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Ulber
Friemersheimer Straße 106
47441 Moers
E-Mail: info@affection.de
Telefon: 02841 8837981

2. Anwendungsbereich 

2.1. Das Affection Outdoor Festival  findet auf einem ausgewiesenen Festivalgelände in Hünxe (Nordrhein-Westfalen) statt. Das Festivalgelände umfasst das Veranstaltungsgelände, das Campinggelände und die Parkflächen (nachfolgend „Festivalgelände“).

2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten zwischen dem Besucher und dem Veranstalter. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor dem Kauf eines Tickets und/oder eines Produkts oder einer Dienstleistung durch den Besucher für anwendbar erklärt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Ticket unabhängig von der Art und Weise durch einen Dritten erworben wurde. Durch den Kauf eines Tickets schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab. Mit der Buchung eines Parkplatzes schließt der Besucher einen Mietvertrag über einen KFZ-Stellplatz ab. 

2.3. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Für alle Auslandsgeschäfte gelten ebenfalls ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht in unseren AGB für die jeweiligen Länder etwas anderes bestimmt wird.

3. Weiterverkaufsverbot / Verbot der Abänderung von Tickets / Vertragsstrafe 

3.1. Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn

3.1.1. gegen den Dritten besteht ein Hausverbot.

3.1.2. das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis angeboten als zu dem Nennpreis des Tickets.

3.1.3. der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern, vermittelt.

3.2. Jegliche/r gewerbliche Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.

3.3. Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.

3.4. Jeder Besucher, der Tickets unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvoraussetzungen weitergibt oder im Sinne von Ziffer 3.2 präpariert, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig angebotener Eintrittskarte bzw. angebotenem Besuchsrecht.

3.5. Wenn der Besucher die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält, ist der Veranstalter berechtigt, die Tickets zu stornieren oder dem Besucher (weiteren) Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern, ohne dass der Besucher Anspruch auf Erstattung des Betrags hat, den er dem Veranstalter direkt oder über eine Vorverkaufsadresse für das Ticket (einschließlich Service- und/oder Transaktionskosten) bezahlt hat. Den Inhabern solcher Tickets wird der Zutritt zur Veranstaltung ohne Anspruch auf Entschädigung verweigert.

4. Anreise / Parken / Campen 

4.1. Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ oder Fahrrad auf eigene Gefahr.

4.2. Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, Campingbeginn etc. in den Festival-Infos, welche über die Website abrufbar sind.

4.3. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (teilweise gebührenpflichtig) abgestellt werden.

4.4. Die Besucher verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campinggeländes pfleglich zu behandeln. Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Besucher selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Veranstalter umgehend mitzuteilen und zu ersetzen.

4.5. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können; eine Haftung des Veranstalters für derartige Beschädigungen ist ausgeschlossen.

5. Einlasskontrolle / Zutritt zum Festivalgelände 

5.1. Der Zugang zur Veranstaltung ist nur durch Vorlage eines gültigen und unbeschädigten Tickets möglich. Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, können gebeten werden, einen Identitätsnachweis zur Prüfung des Alters vorzulegen, das Ticket wird auf dem Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht . Es wird nur Besuchern mit einem Wochenend-Ticket erneuter Einlass gewährt und auch nur unter der Bedingung, dass sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Alle Gäste, die nur über ein Tages-Ticket verfügen, ist der Wiedereinlass aus Sicherheitsgründen verwehrt.

5.2. Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Das Ordnungspersonal bzw. die Security ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Festivalgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals bzw. der Security ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen.

5.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 6, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

5.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die auf dem Festivalgelände ohne entsprechende Legitimation in Form des in Ziffer 5.1. angeführten Festival-Bändchens angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

6. Verbotene Gegenstände 

6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände und dem Campingplatz sind verboten:

Glasflaschen jeder Art, sonstige Glasbehälter, Tiere/ Haustiere, professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Drohnen, Laserpointer, Aggregate, Autobatterien, Spiritus, Benzin oder brennbare Flüssigkeiten, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

6.2. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände zu entsorgen.

7. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen 

7.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie beauftragten Dritten ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gelten die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:

7.1.1. verbotene Gegenstände (Ziff. 6.1.) mitzuführen,

7.1.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

7.1.3. Gegenstände auf die Bühne, andere Besucher oder das Personal zu werfen,

7.1.4. die “Wall of Death“, „Circle Pit“ o.ä. auszuüben,

7.1.5. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

7.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

7.1.7. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, einer Weltanschauung oder Religion eines Unternehmens oder einer Marke, das Verteilen oder Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten gleich in welcher Form (z.B. auf Flugblättern, Bannern, Schildern etc.) sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.

7.1.8. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder Ähnliches zu klettern.

7.2. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. 

7.3. Begeht ein Besucher auf dem Affection Outdoor Festival eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

7.4. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

8. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung / Programmänderungen 

8.1. Wird das Affection Outdoor Festival abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

8.2. Das Affection Outdoor Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Affection Outdoor Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Affection Outdoor Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

8.3. Wird aus Witterungsgründen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung oder gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände eine von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei den Vertragspartnern des Veranstalters), so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen; eine Erstattung des Eintrittskartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8.4. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

8.5. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine Haftung.

8.6. Ein Ticket berechtigt zum Besuch einer Vielzahl von Auftritten und Begleitveranstaltungen auf dem Festivalgelände. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Programmpunkte, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Affection Outdoor Festivals gewahrt bleibt.

Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.facebook.com/affectionfestival/ bekannt geben.

9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke 

9.1. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Dem Besucher ist bewusst, dass beim Affection Outdoor Festival, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

10. Jugendschutz 

10.1. Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

10.2.Der Einlass zum Festival- sowie zum Campinggelämde ist ab 16 möglich, jedoch nur in Begleitung eines Volljährigen. Eine volljährige Person kann die Aufsicht für maximal zwei Minderjährige übernehmen.

10.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

11. Haftungsbeschränkung 

11.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

11.3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.

12. Recht am eigenen Bild, Bild-, Video- oder Tonrecht

12.1. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des Affection Outdoor Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

13. Pfandsammeln

Auf dem gesamten Festivalgelände ist das professionelle Sammeln von Pfandflaschen strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Zur Verhinderung des professionellen Pfandsammelns auf dem Festivalgelände können an den dort befindlichen Bars maximal 10 Gebinde zur gleichen Zeit eingetauscht werden.

14. Datenschutz

14.1. Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.

15. Schlussbestimmung 

15.1. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die geänderte Version wird in diesem Fall auf der Website veröffentlicht. Ab dem Datum der Veröffentlichung gelten die geänderten Bedingungen.

15.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

15.3. In Ergänzung der vorliegenden Bestimmungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.