Festival

1. Platzordnung

Für die Benutzung des Festivalgeländes und für das Verhalten auf dem Festivalgelände gilt die Hausordnung für das Festivalgelände, die der Besucher als für sich verbindlich anerkennt. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Wer nach Aufforderung den Weisungen des Sicherheitspersonales nicht Folge leistet, wird des Festivalgeländes verwiesen.

2. Einlass

Der Zugang zur Veranstaltung ist nur durch Vorlage eines gültigen und unbeschädigten Tickets möglich. Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, können gebeten werden, einen Identitätsnachweis zur Prüfung des Alters vorzulegen, das Ticket wird auf dem Festivalgelände gegen das Bändchen eingetauscht. Es wird nur Besuchern mit einem Wochenend-Ticket erneuter Einlass gewährt und auch nur unter der Bedingung, dass sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit. Alle Gäste, die nur über ein Tages-Ticket verfügen, ist der Wiedereinlass aus Sicherheitsgründen verwehrt.

3. Jugendschutz

Der Einlass zum Festivalgelände ist ab 16 Jahren gestattet. Minderjährigen unter 18 Jahren ist der Besuch des Festivalgeländes nur unter Beaufsichtigung einer erziehungsbeauftragten Person gestattet. Zudem muss ein schriftlicher Nachweis ihrer Beauftragung sowie eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person mitgeführt werden. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen (Mixgetränke) strikt untersagt. Ist das Alter nicht zweifelsfrei über der gesetzlichen Altersgrenze, muss der Personalausweis (ID) gezeigt werden.

4. Naturschutz

Umwelt und Natur sind zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten.

5. Müllentsorgung

Auf dem Festivalgelände findest du Tonnen und Container, in die du bitte deinen Müll entsorgst.

6. Parken

Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen außerhalb des Festivalgeländes gestattet. Fahr- und Fußwege sind in jedem Fall freizuhalten. Für den Parkplatz gilt zudem die Hausordnung des Parkplatzes.

7. Verbotene Gegenstände

Drogen und andere Rauschmittel, Gasflaschen jeder Art, sonstige Glasbehälter, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Autobatterien, Stromerzeuger, Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten, Vuvuzelas, Megaphone, Trillerpfeifen, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Bannern, Schildern, Symbolen oder Flugblättern, sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind verboten. Ebenso ist das Mitbringen von professionellem Ton-, Foto- und Videoequipment sowie Drohnen, außer bei vorheriger Akkreditierung als Fotograf, untersagt.

Es ist untersagt, solche Gegenstände mit auf das Festivalgelände zu nehmen. Bereits der Versuch ist strafbar und kann zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter behält sich zivil- und strafrechtliche Maßnahmen vor.

Außerdem ist es nicht gestattet, Getränke oder Speisen mitzubringen. Sollte dies dennoch der Fall sein, behält sich die Security vor, diese bei der Einlasskontrolle zu entsorgen.

8. Haftungsbeschränkung

Der Besucher haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen auf dem Festivalgelände oder gegenüber anderen Besuchern verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich dem Veranstalter gegenüber anzuzeigen.

9. Unberechtigter Zutritt

Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Festivalgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Mit Betreten des Festivalgeländes erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, dass Fotos und Videoclips, die den Besucher im Rahmen des Festivals zeigen, vom Veranstalter und Pressevertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Event genutzt werden dürfen.

11. Schlussbestimmungen

Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem Ausschluss vom Festivalgelände führen. Mit einem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Zusätzlich gelten die Bestimmungen der AGB.