Parkplatz

Generelle Informationen:

Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehen Parkplätzen außerhalb des Campingareals gestattet. Fahr- und Fußwege sind in jedem Fall freizuhalten.

Die Einweisung der Ordner ist umzusetzen, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Auf dem Parkplatz dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden, besonders getunte (d.h. insb. tiefer gelegte) Kfz sind ausgeschlossen.

Die Übernachtung in den Fahrzeugen und auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.

1. Tickets

1.1 Die Zufahrt zum Parkplatz ist nur mit gültigem Ticket möglich. Die Parktickets können online erworben werden. Sollten sie bis dahin noch nicht ausverkauft sein, können sie auch noch vor Ort gekauft werden.

1.2 Die Online-Tickets ermächtigen zur einmaligen Auffahrt auf den Parkplatz.

Beim Verlassen des Parkplatzes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Bei erneutem Auffahren zu einem späteren Zeitpunkt muss ein neues Parkticket vorgezeigt oder erworben werden.

1.3 Die Tickets sind nicht personalisiert und können damit weitergegeben werden.

1.4 Pro Fahrzeug wird ein gültiges Ticket benötigt.

2. Haftungsbeschränkung 

2.1 Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2.2 Der Besucher haftet für alle durch ihn selbst oder seine Begleitpersonen auf dem Parkplatz gegenüber anderen Besuchern verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich dem Veranstalter gegenüber anzuzeigen.

2.3 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können; eine Haftung des Veranstalters für derartige Beschädigungen ist ausgeschlossen.

2.4 Dem Besucher ist bewusst, dass es sich bei der zur Verfügung gestellten Parkfläche um eine naturbelassene und nur mit wenigen Hilfsmitteln behandelte Wiese handelt. Alle eventuellen Ansprüche von Seiten eines Besuchers in Bezug auf Schadensersatzforderungen, die durch das Befahren der Wege und Stellflächen zustande kommen, werden vorsorglich ausgeschlossen.
Auch ist dem Besucher bewusst, dass es bei extremen Witterungsverhältnissen zu Problemen bei der An- und Abfahrt von und zu den Stellplätzen kommen kann. Es wird keine Garantie für ein problemloses Befahren der Flächen gegeben.
Außerdem ist dem Besucher bekannt, dass auf den Parkflächen nachts und bei Dunkelheit nur eingeschränkte Lichtverhältnisse vorzufinden sind. Er informiert seine Mitfahrer eigenverantwortlich.

3. Geltung StVO

3.1. Es gilt die StVO – es darf nur im Schritt-Tempo gefahren werden. Unbeschadet weiterer Beschränkungen ist auf dem Parkplatz insbesondere verboten:
a. das Verlassen der Fahrstrecke zum Zwecke der Wegabkürzung;
b. die Lagerung jeglicher Gegenstände;
c. das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren der Motoren;
d. die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser;
e. das Einstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen;
f. die Reinigung des Fahrzeugs sowie Reparaturen.